TECHNETICS GROUP, LLC, ALLGEMEINE VERKAUFS- UND SERVICEBEDINGUNGEN SOFERN NICHT ANDERS SCHRIFTLICH VON TECHNETICS GROUP VEREINBART, GELTEN DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN FÜR ALLE VERKÄUFE UND DIENSTLEISTUNGEN:
Wenn Sie ein Exportkunde (außer USA) sind, der in Frankreich einkauft, beachten Sie bitte die nachstehenden Exportbedingungen.
1. GARANTIE.
Der VERKÄUFER garantiert, dass, wenn ein von ihm hergestelltes Produkt bei der Überprüfung durch einen Vertreter des VERKÄUFERS entweder in der Verarbeitung oder im Material bei normalem Gebrauch und Service fehlerhaft ist, der VERKÄUFER nach seinem Ermessen das Produkt kostenlos repariert oder ersetzt, einschließlich der niedrigsten Transportkosten, aber nicht der Kosten für die Installation oder den Ausbau, oder den Kaufpreis zurückerstattet, vorausgesetzt, dass der VERKÄUFER eine schriftliche Reklamation mit Angabe des Fehlers innerhalb von neunzig (90) Tagen ab dem Datum des Händlerverkaufs oder innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum des Werksversands erhält, je nachdem, was zuerst eintritt. Der VERKÄUFER garantiert weiterhin, dass, wenn ein vom VERKÄUFER für den KÄUFER durchgeführter Service bei der Installation oder Reparatur von Geräten oder Teilen, die vom VERKÄUFER hergestellt wurden, von einem Vertreter des VERKÄUFERS bei normalem Gebrauch und Service als fehlerhaft in der Verarbeitung befunden wird, der VERKÄUFER, nach eigenem Ermessen, diese kostenlos reparieren oder ersetzen wird, einschließlich der niedrigsten Transportkosten, oder den Kaufpreis zurückerstatten wird, vorausgesetzt, dass der VERKÄUFER eine schriftliche Reklamation erhält, die den Fehler innerhalb von neunzig (90) Tagen ab dem Datum des Service spezifiziert. Die Durchführung einer Dienstleistung durch den VERKÄUFER in Bezug auf Maschinen, Geräte, Zubehör, Materialien oder Lieferungen, die vom KÄUFER bereitgestellt oder nicht vom VERKÄUFER hergestellt wurden, sind ausdrücklich von der Gewährleistung des VERKÄUFERS ausgeschlossen. Alle Garantien in Bezug auf Maschinen, Geräte, Zubehör, Materialien oder Lieferungen, die nicht vom VERKÄUFER hergestellt wurden, sind auf die jeweiligen Garantien ihrer Hersteller beschränkt, falls vorhanden, die der VERKÄUFER an den KÄUFER weitergeben darf. Die Auswirkungen von Korrosion, Erosion, Missbrauch, unsachgemäßer Installation (wenn nicht durch den VERKÄUFER), Vernachlässigung und normaler Abnutzung sind ausdrücklich von der Garantie des VERKÄUFERS ausgeschlossen. ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN HIERMIT ABGELEHNT. Vorbehaltlich der nachstehenden Klausel 12(c) werden hiermit alle Verpflichtungen und Haftungen des VERKÄUFERS in Bezug auf die von ihm gelieferten Produkte und Dienstleistungen ausgedrückt. Die Haftung des VERKÄUFERS bei Ansprüchen jeglicher Art, sei es aufgrund von Gewährleistung, Vertrag, Fahrlässigkeit oder anderweitig, für Verluste oder Schäden, die sich aus diesem Vertrag oder aus der Erfüllung oder Verletzung desselben oder aus der Herstellung, dem Verkauf, der Lieferung, dem Wiederverkauf, der Reparatur oder der Verwendung von Geräten ergeben, die von diesem Vertrag abgedeckt oder unter diesem Vertrag geliefert werden, übersteigt, vorbehaltlich der nachstehenden Klausel 12(c), in keinem Fall den Kaufpreis, und nach Ablauf der Gewährleistungsfrist endet jede derartige Haftung. Das Vorstehende stellt, vorbehaltlich der nachstehenden Klausel 12(c), die einzige Haftung des VERKÄUFERS dar.
2. BESTELLUNG VOM VERKÄUFER ANGENOMMEN.
a. Alle vom KÄUFER erhaltenen Bestellungen bedürfen der Annahme durch den VERKÄUFER.
b. Alle Verkäufe sind auf die Zustimmung des KÄUFERS zu diesen maschinengeschriebenen und gedruckten Verkaufsbedingungen beschränkt und werden ausdrücklich davon abhängig gemacht. Für den Fall, dass der KÄUFER irgendwelche Artikel oder Dienstleistungen annimmt, gilt diese Leistung durch den KÄUFER als zu allen hierin enthaltenen Bedingungen und Konditionen erfolgt. Alle Artikel oder Dienstleistungen, die der VERKÄUFER verkauft oder zur Verfügung stellt, gelten als vom KÄUFER angenommen, wenn sie geliefert werden, im Falle von Artikeln, oder wenn sie erbracht werden, im Falle von Dienstleistungen. Diese maschinengeschriebenen und gedruckten Bedingungen gelten unter Ausschluss aller Bedingungen, die durch Handel, Gewohnheit, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert sind.
c. Bedingungen auf dem Bestellformular des KÄUFERS, die von den hier genannten Bedingungen abweichen, sind für den VERKÄUFER nur dann verbindlich, wenn sie von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des VERKÄUFERS ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.
d. Vom VERKÄUFER akzeptierte Bestellungen können vom KÄUFER nicht storniert werden, es sei denn mit schriftlicher Zustimmung des VERKÄUFERS und zu Bedingungen, die den VERKÄUFER von Verlusten freistellen, einschließlich, ohne Einschränkung, einer Entschädigung für alle dem VERKÄUFER durch die Stornierung entstandenen Erfüllungskosten.
e. Der KÄUFER kann vor der Lieferung Änderungen an den Spezifikationen des Produktes oder der bestellten Menge vornehmen; vorausgesetzt jedoch, dass eine solche Änderung vom VERKÄUFER schriftlich akzeptiert wird. Der KÄUFER erklärt sich damit einverstanden, alle zusätzlichen direkten oder indirekten Kosten zu tragen, die durch eine solche Änderungsbestellung entstehen, und der VERKÄUFER behält sich das Recht vor, die eingeschränkte Garantie, die in Klausel 1 oben dargelegt ist, zu modifizieren oder zu widerrufen, wenn er der Meinung ist, dass diese Änderung die Leistung des Produkts beeinträchtigt. Der VERKÄUFER wird den KÄUFER über das neue Lieferdatum informieren, das durch eine solche Änderung erforderlich wird.
3. SAMPLES.
Falls dem KÄUFER Muster zur Verfügung gestellt werden, übernimmt der VERKÄUFER keine Haftung in Verbindung mit der Bereitstellung oder Verwendung derselben, und es gibt keine Gewährleistungsvereinbarung, die mit der Bereitstellung solcher Muster einhergeht oder diese betrifft.
4. PREIS UND ZAHLUNG.
a. Sofern nicht anders angegeben, gelten die gesetzlichen Lieferbedingungen und Preise F.O.B. Werk des VERKÄUFERS und die Preise beinhalten keine Transportkosten. Transportkosten, falls enthalten, sind nur Schätzungen und können sich ändern.
b. Nicht im Preis enthaltene Steuern: Sofern nicht anderweitig gesetzlich verboten, sind alle Verkaufs-, Verbrauchs-, Nutzungs- oder ähnliche Steuern oder Abgaben durch eine nationale, bundesstaatliche, staatliche oder lokale Regierung oder relevante Behörde, die der VERKÄUFER möglicherweise zahlen oder einziehen muss, zusätzlich zum angegebenen Preis zu entrichten, es sei denn, es wird eine gültige Befreiungsbescheinigung dafür vorgelegt.
c. Zahlung: Alle Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen zahlbar. Der VERKÄUFER kann Zahlung oder ein unwiderrufliches Akkreditiv (L.O.C.) vor dem Versand verlangen, wenn nach Meinung des VERKÄUFERS die Kredit- oder Finanzlage des KÄUFERS beeinträchtigt ist oder zu werden droht oder der VERKÄUFER keine ausreichende Kredithistorie mit dem KÄUFER hat. Eine monatliche Finanzierungsgebühr von 1,5% (18% jährlich) wird auf jeden Teil des Kontos des KÄUFERS erhoben, der nicht innerhalb der auf der Rechnung des VERKÄUFERS angegebenen Fristen ab dem Fälligkeitsdatum bis zum tatsächlichen Zahlungsdatum bezahlt wird.
d. Zahlungen bei verspäteten Lieferungen: Im Falle von durch den KÄUFER verursachten Versandverzögerungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fälle, in denen der KÄUFER eine Verzögerung des Versands verlangt oder der KÄUFER die vom KÄUFER geforderte Inspektion vor dem Versand nicht durchführt, hat der VERKÄUFER die Möglichkeit, die Waren bei Versandbereitschaft in Rechnung zu stellen. Wenn das Material nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Versandbereitschaft abgerufen wird, hat der VERKÄUFER die Möglichkeit, Lagergebühren in Rechnung zu stellen.
5. LIEFERUNG.
a. Versandtermine: Die Versandtermine sind nur annähernd und können sich ändern.
b. Unvorhergesehene Verzögerungen: Der VERKÄUFER haftet nicht auf Schadensersatz oder anderweitig für Verzögerungen oder Nichterfüllung, wenn diese durch Umstände jeglicher Art und Beschreibung und wie auch immer entstanden sind, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des VERKÄUFERS liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Feuer, höhere Gewalt, Streiks, Arbeitsschwierigkeiten, Handlungen von Regierungs- oder Militärbehörden und/oder Verzögerungen beim Transport oder bei der Beschaffung von Materialien. Für den Fall, dass der VERKÄUFER aufgrund eines solchen Ereignisses oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, seine Gesamtverpflichtungen gegenüber allen Kunden zu erfüllen, erklärt sich der KÄUFER damit einverstanden, Lieferungen in Übereinstimmung mit einem vom VERKÄUFER festgelegten Plan oder Anteil als volle und vollständige Leistung des VERKÄUFERS zu akzeptieren.
c. Verpackung: Der VERKÄUFER stellt eine handelsübliche Verpackung zur Verfügung, die unter normalen Bedingungen angemessen ist, um die Waren beim Versand zu schützen und den Inhalt zu kennzeichnen. Sollte der KÄUFER eine spezielle Verpackung wünschen, so wird diese auf Kosten des KÄUFERS vorgenommen.
d. Versandart: Alle Waren werden auf dem unter den gegebenen Umständen kostengünstigsten Transportweg versandt, es sei denn, der KÄUFER gibt etwas anderes an. Falls der KÄUFER einen beschleunigten Versand wünscht, wird der VERKÄUFER dem nachkommen, vorausgesetzt, der KÄUFER zahlt alle angemessenen Gebühren und Kosten für den beschleunigten und erhöhten Versand. Wenn der KÄUFER keine Anweisungen zur Versandart gibt, ist der VERKÄUFER der alleinige Richter über die beste Methode der Versandart.
e. Reklamationen: Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung während des Transports müssen vom KÄUFER angemeldet und verfolgt werden. Der VERKÄUFER wird auf Anfrage und auf Kosten des KÄUFERS angemessene Unterstützung leisten.
6. SONDERWERKZEUGE.
Alle Sonderwerkzeuge, die zur Herstellung der Ware erforderlich sind, bleiben Eigentum des VERKÄUFERS, sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden. In jedem Fall beschränkt sich die Verantwortung des VERKÄUFERS auf die ordnungsgemäße Konstruktion, die sachgemäße Handhabung bei der Herstellung und Lagerung sowie eine angemessene Versicherung. Der KÄUFER ist verantwortlich für Kosten, die sich ergeben aus: (1) geforderten Änderungen, (2) größeren Reparaturen oder Ersatz aufgrund von normalem Verschleiß, (3) zusätzlichen Kosten, die entstehen, wenn neue Faktoren eingeführt werden, wie z.B. kürzere Vorlaufzeit und/oder erhöhte Lieferrate. Der Begriff "Sonderwerkzeuge" umfasst z.B. Gussformen, Gesenke, Formen, Vorrichtungen, Dorne, Vorrichtungen und andere spezielle Ausrüstungen, ausgenommen Maschinen, die zur Herstellung der Waren erforderlich sind.
7. ABLEHNUNGEN UND RÜCKSENDUNGEN.
a. Benachrichtigung des VERKÄUFERS: Es wird davon ausgegangen, dass der KÄUFER jede Lieferung unter diesem Vertrag oder die Erbringung von Dienstleistungen geprüft und angenommen hat, wenn der KÄUFER den VERKÄUFER nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Waren oder Dienstleistungen schriftlich benachrichtigt hat, dass diese Waren oder Dienstleistungen abgelehnt werden, einschließlich einer detaillierten Beschreibung der Gründe dafür.
b. Rückgabe von Waren: Keine Waren dürfen vom KÄUFER aus irgendeinem Grund ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des VERKÄUFERS zurückgegeben werden.
8. DISKREPANZEN.
Wenn der KÄUFER der Meinung ist, dass Fehler, Auslassungen oder Unstimmigkeiten in der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder anderen Dokumenten, die sich auf seine Bestellung beziehen oder diese ergänzen, vorhanden sind oder sein könnten, muss der KÄUFER innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Verkaufsdatum eine Reklamation mit zufriedenstellenden Beweisen dafür einreichen.
9. INKASSOKOSTEN.
Der KÄUFER erklärt sich damit einverstanden, angemessene Anwalts- und Gerichtskosten zu zahlen, die anfallen, wenn es notwendig wird, solche Methoden zur Eintreibung überfälliger Beträge anzuwenden.
10. GEISTIGES EIGENTUM.
Der VERKÄUFER behält alle Rechte, Titel und Interessen an allen geistigen Eigentumsrechten, die in seinen Produkten und Dienstleistungen verkörpert oder mit diesen verbunden sind. Sofern der VERKÄUFER und der KÄUFER nicht gegenseitig schriftlich etwas anderes vereinbaren, besitzt der VERKÄUFER alle Rechte, Titel und Interessen an allen kundenspezifischen Entwicklungen in Bezug auf seine Produkte und Dienstleistungen, einschließlich aller Rechte, Titel und Interessen an allen weltweiten Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Marken, Dienstleistungsmarken, Patenten, Gebrauchsmustern, gewerblichen Mustern, Eigentumsrechten oder anderem geistigen Eigentum. Der KÄUFER darf keines der Produkte des VERKÄUFERS zurückentwickeln, modifizieren, dekompilieren, die Zusammensetzung analysieren, andere Werke daraus erstellen oder disassemblieren.
11. PATENTVERLETZUNG.
Sollten die vom VERKÄUFER gelieferten Waren so beschaffen sein, dass das Design dafür vom KÄUFER geliefert wird, oder sollten die Waren mit einem vom KÄUFER gewünschten Warenzeichen oder Handelsnamen gekennzeichnet oder markiert sein, erklärt sich der KÄUFER damit einverstanden, den VERKÄUFER in jedem Verfahren, sei es zivil- oder strafrechtlich, zu verteidigen, das von einer dritten Partei gegen den VERKÄUFER wegen der Verletzung oder des Missbrauchs solcher Patente oder Warenzeichen angestrengt wird, und der KÄUFER erklärt sich weiterhin damit einverstanden, den VERKÄUFER von allen daraus resultierenden Schäden oder Verlusten freizustellen.
b. Hinsichtlich jeglicher Waren, die nach einem Design oder Spezifikationen hergestellt wurden, die nicht vom KÄUFER geliefert wurden, wird der VERKÄUFER den KÄUFER entschädigen und schadlos halten von jeglicher Behauptung, dass jegliche Nutzung oder jeglicher Weiterverkauf derselben an und für sich ein Patent oder ein Patentrecht verletzt, wenn der KÄUFER den VERKÄUFER innerhalb von (30) Tagen schriftlich von einer solchen Behauptung benachrichtigt und dem VERKÄUFER Vollmacht Informationen und Unterstützung (auf Kosten des VERKÄUFERS) zur Verfügung stellt, um einen solchen Anspruch zu beseitigen und jede Klage zu verteidigen, die gegen den KÄUFER oder den Kunden des KÄUFERS deswegen erhoben werden könnte. In diesem Fall wird der VERKÄUFER auf seine Kosten jeden solchen Prozess verteidigen und jedes Urteil darin bis zu einem Betrag befriedigen, der den Preis nicht übersteigt, den der VERKÄUFER für die Waren bezahlt hat, die als verletzt gelten. Wenn in einem solchen Prozess eine einstweilige Verfügung gegen die weitere Nutzung des Artikels oder eines Teils davon erlassen wird, wird der VERKÄUFER nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Waren weiter zu nutzen, oder sie durch nicht verletzende Waren ersetzen oder sie so modifizieren, dass sie nicht mehr verletzend sind, oder die Waren entfernen und den Kaufpreis sowie die Transport- und Installationskosten zurückerstatten. Der VERKÄUFER ist in keiner Weise haftbar, außer wie oben beschrieben, einschließlich und ohne Einschränkung für jegliche Ansprüche wegen Rechtsverletzung, die vom KÄUFER ohne Zustimmung des VERKÄUFERS beigelegt werden. Das Vorstehende drückt alle Verpflichtungen und Haftungen des VERKÄUFERS in Bezug auf Patente aus.
12. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.
a. EXPORTKONTROLLEN. Die Waren, Materialien und zugehörigen Informationen, die in dieser Rechnung enthalten sind, können den Exportkontrollgesetzen unterliegen. Der Käufer/Vertriebspartner darf die Waren, Materialien und zugehörigen Informationen, die Gegenstand dieser Rechnung sind, nicht wissentlich direkt oder indirekt an Länder, Bestimmungsorte oder Endverbraucher verkaufen, exportieren, übertragen oder entsorgen, die nach dem Gesetz verboten sind. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer/Vertriebspartner nicht zu einer Bestellung, die von oder für eine Firma erteilt wird, die nach dem Gesetz verboten ist. Bestellungen, die von verbotenen Personen oder Unternehmen stammen oder die zu einer Lieferung an solche führen, die sich in einem Land befinden oder von einem Land kontrolliert werden, das Beschränkungen gemäß den Exportkontrollgesetzen unterliegt, dürfen nicht ohne die vorherige Genehmigung und Zustimmung der zuständigen Regierung ausgeführt werden.
b. Vertragsänderungen: Es wird vereinbart, dass kein anderer Vertrag zwischen dem KÄUFER und dem VERKÄUFER in Kraft ist und dass keine Änderungen, Ergänzungen oder Modifikationen dieser Vereinbarung verbindlich sind, es sei denn, der VERKÄUFER stimmt dem schriftlich zu. Sollte der VERKÄUFER durch irgendwelche Worte, Handlungen oder Schriftstücke auf eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung verzichten oder sollte davon ausgegangen werden, dass er darauf verzichtet hat, oder sollte der VERKÄUFER es versäumen, auf der Erfüllung einer oder mehrerer der hierin enthaltenen Bedingungen durch den KÄUFER zu bestehen, so wird eine solche Handlung oder ein solches Versäumnis von Seiten des VERKÄUFERS in keiner Weise als Verzicht auf andere in dieser Vereinbarung enthaltene Bedingungen ausgelegt oder anderweitig begründet.
c. Begrenzung der Haftung: Unter keinen Umständen haftet der VERKÄUFER für Ansprüche auf besondere, indirekte, beiläufige, Neben-, Folge-, Straf- oder spezielle Verluste oder Schäden. Der VERKÄUFER haftet nicht für Risiken, Schäden oder Verluste, die durch die Erbringung einer Dienstleistung durch den VERKÄUFER in Bezug auf Maschinen, Geräte, Zubehör, Materialien oder Lieferungen entstehen, die vom KÄUFER bereitgestellt oder nicht vom VERKÄUFER hergestellt wurden.
d. Wahl des Rechts: Es wird ausdrücklich vereinbart und verstanden, dass diese Vereinbarung den Gesetzen von North Carolina unterliegt und ausgelegt wird.
e. Abtrennung: Stellt ein Gericht oder eine zuständige Behörde fest, dass eine Bestimmung des Vertrages (oder ein Teil einer Bestimmung) ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, so gilt diese Bestimmung oder Teilbestimmung im erforderlichen Umfang als gestrichen, und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages bleibt davon unberührt. Sollte eine ungültige, nicht durchsetzbare oder rechtswidrige Bestimmung des Vertrages gültig, durchsetzbar und rechtmäßig sein, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt die Bestimmung mit der minimalen Änderung, die erforderlich ist, um sie rechtmäßig, gültig und durchsetzbar zu machen.
f. Rechte Dritter: Eine Person, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, hat keine Rechte aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung.